Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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| 1. Geltungsbereich der AGB | ||||
| Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen unseren sämtlichen Geschäften zugrunde, gleichgültig, ob es um die Lieferung | ||||
| eines Fahrzeuges, um die Durchführung von Arbeiten an einem Fahrzeug (Reparaturen, Umbauten, Änderungen) oder den Verkauf | ||||
| von Fahrzeugteilen geht. Sie gelten auch im voraus für alle zukünftigen Geschäfte. | ||||
| 2. Angebote | ||||
| Unsere - mündlichen oder schriftlichen- Angebote sind freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart oder die Leistung erbracht ist. | ||||
| Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. | ||||
| 3. Vertragsaufhebung | ||||
| Wünscht ein Kunde nachträglich die Aufhebung des verbindlich erteilten Auftrags, ohne daß ihm ein entsprechender Rechtsanspruch nach dem | ||||
| Vertrag, den vorliegenden AGB oder dem Gesetz zusteht, entscheiden wir in freiem Ermessen, ob wir diesem Wunsch zustimmen. Wird die Zu- | ||||
| stimmung durch uns erteilt, sind wir auch ohne gesonderte, ausdrückliche Absprache berechtigt, als Pauschale für die | ||||
| Nichtdurchführung des Vertrages einen Betrag in Höhe von 15% der Auftragssumme zu verlangen. | ||||
| 4. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen | ||||
| Soweit einem Verbraucher bei einem Geschäft mit uns durch gesetzliche Regelung ein Widerspruchsrecht eingeräumt ist, bleibt dieses durch | ||||
| die vorliegende AGB unberührt. Bei Bestellung bis zu einem Betrag von EUR 40,00 hat in diesen Fällen der Kunde die regelmäßigen Kosten der | ||||
| Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Er hat außerdem dann für die durch die | ||||
| bestimmungsgemäße Ingebrauchtnahme der Sache entstandene Verschlecherung Wertersatz zu leisten. | ||||
| Insoweit wird auf die gesonderte Belehrung hingewiesen, die Vertragsgegenstand sind. | ||||
| 5. Beschaffenheit der Fahrzeuge, Veränderungen | ||||
| Die von uns gelieferten Fahrzeuge sind für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr geeignet, sofern dem Autrag nicht ein besonderer | ||||
| Verwendungszweck zugrunde liegt. Im letzteren Fall muß das Fahrzeug die für den besonderen Verwendungszweck erforderliche Beschaffenheit | ||||
| aufweisen, kann aber dadurch die Eignung für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr verlieren. Ist die Verwendung als Wettbewerbs- | ||||
| fahrzeug vorgesehen, führen die dafür notwendigen Veränderungen zu Erlöschen der allgem. Betriebserlaubnis, darüber hinaus auch zur | ||||
| erheblichen Herabsetzung der Haltbarkeitsdauer diverser Fahrzeugteile. Dies kann auch zu Folgeschäden an anderen Fahrzeugteilen führen, | ||||
| für die wir nur nach Maßgaben der Ziff.15 haften. Dies gilt entsprechend bei einem Auftrag zum Umbau bzw. zur Veränderung eines | ||||
| Kundenfahrzeuges, insbesondere wenn auf Wunsch des Kunden Tuningteile Verwendung finden. Beim Verkauf gebrauchter | ||||
| Fahrzeuge ist die durch die bisherige Nutzung bedingte geänderte Beschaffenheit - insbesondere Verschleiß- zu berücksichtigen. | ||||
| 6. Beschaffenheit / Eigenschaften von Fahrzeugteilen | ||||
| Wir haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die TÜV-Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Fahrzeugteilen. Deshalb sind | ||||
| TÜV-Zulassung sowie ABE auch nur dann von uns vertraglich geschuldet, wenn die im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist. Der Einbau von Teilen, | ||||
| die nicht über TÜV-Zulassung oder ABE verfügen, kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Eine diesbezügliche Über- | ||||
| prüfung ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Verpflichtung beim Kauf o. Einbau von Fahrzeugteilen, sondern bedarf einer zusätzl. | ||||
| ausdrücklichen Vereinbarung. | ||||
| 7. Liefertermine | ||||
| Vereinbarte oder zugesagt Liefertermine sind keine Fixtermine. Aus der Nichteinhaltung von Terminen kann der Kunde erst Recht herleiten, wenn | ||||
| er zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensansprüche kommen nur unter den zusätzl. Voraussetzungen, | ||||
| der Ziff.15 in Betracht. | ||||
| 8. Nicht rechtzeitige Abnahme | ||||
| Nimmt der Kunde das verkaufte Fahrzeug oder Fahrzeugteil nicht ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. | ||||
| Läßt der Kunde auch diese Frist erfolglos verstreichen, können wir statt der Vertragserfüllung einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% | ||||
| der geschuldeten Vergütung verlangen. Es sei denn, der Kunde weist ausdrücklich nach, daß ein Schaden in dieser Höhe | ||||
| überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale. | ||||
| 9. Zahlung | ||||
| Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugteils fällig und in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. | ||||
| Entsprechendes gilt für die Vergütung von Umbau-, Änderungs- und Reparaturarbeiten. | ||||
| 10. Eigentumsvorbehalt | |
| Das von uns verkaufte Fahrzeug / Fahrzeugteil bleibt auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug | |
| sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. Veräußert der Kunde das Fahrzeug/Fahrzeugteil vor vollständiger Kaufpreis- | |
| zahlung weiter, so tritt er schon jetzt seine Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Soweit wir dadurch eine Sicherung erhalten, die um | |
| mehr als 10% über unserem (Rest-) Anspruch liegt, werden wir auf Verlangen den Anspruch an den Dritten insoweit freigeben. Unabhängig | |
| davon gilt, daß unser Kunde vor vollständiger Kaufpreiszahlung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung zur | |
| Weiterveräußerung berechtigt ist. | |
| 11. Umfang der Gewährleistung bei Verkauf an einen Verbraucher | |
| Liefern wir an einen Verbraucher, übernehmen wir die volle Gewährleistung nach den gesetzl. Bestimmungen. | |
| Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Verbraucher jedoch | |
| nur dann zu, wenn zusätzlich die Voraussetzungen der Ziff.15 vorliegen. Hinsichtlich der Verjährung wird auf Ziff.14 verwiesen. | |
| 12. Gewährleistung bei Verkauf gebrauchter Sachen an Nichtverbraucher | |
| Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges oder Fahrzeugteils duch einen Nichtverbraucher, ist jegliche Gewährleistung unsererseits aus- | |
| geschlossen, es sei denn, wir haben eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder es liegt ein Fall von Arglist vor. | |
| 13. Gewährleistung in sonstigen Fällen | |
| Beim Verkauf neuer Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an Nichtverbraucher sowie bei der Durchführung von Arbeiten an Kundenfahrzeugen gilt | |
| für die Gewährleistung folgendes : | |
| a) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe des Fahrzeuges bzw. Fahrzeugteils uns gegenüber schriftlich | |
| geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung entscheidend. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist ist die Geldendmachung | |
| jeglicher Gewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. | |
| b) Im Verhältnis zu unseren kaufmännischen Kunden gilt §377 HGB. | |
| c) Soweit wir aufgrund von Mängeln zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei | |
| Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des | |
| Kaufpreises bzw. der Vergütung oder auf Rücktritt vom Vertrag. | |
| d) Schadenersatzansprüche kommen nur in Frage, wenn die zusätzliche Voraussetzung der Ziff. 15 vorliegen. | |
| 14. Verjährung der Gewährleistungsansprüche | |
| Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Abweichend hiervon tritt die Verjährung beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder Fahrzeugteils | |
| durch einen Verbraucher erst nach zwei Jahren ein. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Fristen | |
| gelten auch, wenn Gewährleistung unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziff. 15 in Form von Schadensersatz beansprucht wird. | |
| 15. Schadenersatz | |
| a) Wir übernehmen Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen | |
| - bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie | |
| - bei Arglist. | |
| b) Bei anderen Pflichtverletzungen leisten wir ebenfalls uneingeschränkten Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Vorsatz oder | |
| grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Handelt es sich dagegen um einfache Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind: | |
| aa) Bei Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden; hier übernehmen wir wiederum die uneingeschränkte Haftung nach den gesetzl. Bestimmungen. | |
| bb) Darüber hinaus bei Verletzung von Pflichten, die für den Vertrag wesentlich sind oder wenn aus sonstigen Gründen die Haftung geboten ist, um | |
| eine unangemessene Benachteiligung des Kunden zu vermeiden; dann sind wir aber nur zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die für uns vorhersehbar waren. | |
| c) Darüber hinaus bleiben Ersatzansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt | |
| d) Liegt keiner der vorstehend unter a) bis c) genannten Fälle vor, ist jeglicher Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. | |
| 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen | |
| Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. | |
| Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. | |
| 17. Gerichtsstand/Erfüllungsort | |
| Gerichtsstand ist Marburg, Erfüllungsort ist Frankenau. | |
| 18. Rückgaberecht | |
| Die Rückgabe gelieferter Ware ist nur in Originalverpackung und innerhalb von 14Tage möglich, wir behalten uns vor 10% des Warenwertes als Handlingkosten | |
| zu berechnen Sonderbestellungen oder Anfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Dle Rücksendungen müssen für uns frachtfrei erfolgen. |